Mehrgenerationenhäuser tragen auch zukünftig dazu bei, gute Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen zu schaffen.
Ab dem 3. August 2020 und bis zum 30. September 2020 können sich alle im laufenden Bundesprogramm geförderten Mehrgenerationenhäuser für eine Förderung im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander bewerben. Erstmals in der Programmgeschichte erhalten die Häuser eine hohe Planungssicherheit, denn sie werden nun über eine Laufzeit von acht Jahren gefördert! Informationen zum Bundesprogramm finden Sie hier
Parallel wird der Sonderschwerpunkt „Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen“ fortgesetzt und kann zeitgleich beantragt werden. Informationen zum Sonderschwerpunkt „Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen“ finden Sie hier.
Text: Ralf Häder