Spenden

Mit Ihrer Hilfe unterstützen wir Erwachsene auf ihrem Weg zu besseren Lese- und Schreibkompetenzen sowie mehr Grundbildung. Wir sind die einzige bundesweite Anlaufstelle für Menschen, die Schwierigkeiten mit dem Lesen, Schreiben oder Rechnen haben und daran etwas ändern wollen. Ihre Spende ermöglicht den täglichen bundesweiten Einsatz für Menschen mit Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben und sonstigem Grundbildungsbedarf.

Folgende Maßnahmen werden durch zweckungebundene Spenden unterstützt:

Mit Ihrer Spende ermöglichen Sie uns, das ALFA-Telefon kontinuierlich zu besetzen und unsere Beratungsarbeit weiterzuentwickeln. Täglich berät unser Team telefonisch Menschen mit Lernbedarf, deren privates oder professionelles Umfeld. An das ALFA-Telefon können sich vertraulich alle Menschen mit Fragen rund um das Lesen- und Schreibenlernen oder das Nachholen von Grundbildung wenden. Unser Team unterstützt täglich Menschen aus ganz Deutschland bei der Suche nach passenden Lernangeboten in der Nähe sowie digital.

Dank unseres Spendenfördertopfs können wir Menschen in ganz Deutschland auf Anfrage die Teilnahme an einem ersten Lese- und Schreibkurs finanzieren. Es gibt bundesweit zwar bereits einige kostenfreie Lernangebote, aber das ist (noch) nicht flächendeckend der Fall. Gerade für Menschen mit Grundbildungsbedarf sind auch geringe Kursgebühren wie bspw. 50 Euro pro Semester plus Fahrtkosten oft ein Hindernis. Grundsätzlich kann jede Person, die in Deutschland einen Kurs zur Verbesserung des Lesens und Schreibens besuchen möchte, von uns unbürokratisch Unterstützung bei der Finanzierung erhalten.

Wir unterstützen die Professionalisierung von Lehrkräften im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung. Das sind oft Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger oder Ehrenamtliche. Hierfür stellen wir unkompliziert Stipendien als Kostenzuschüsse für diejenigen bereit, die sich als Lehrkraft grundständig qualifizieren möchten. Die Lehrkräfte im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung arbeiten in einem anspruchsvollen Berufsfeld, sind jedoch mehrheitlich auf Honorarbasis tätig und somit kaum abgesichert. Wir möchten die Unterstützungsangebote für Lehrkräfte bundesweit ausbauen und freuen uns über Spenden für diesen Zweck.

(geben Sie diesen Zweck explizit an, wenn Sie dafür Spenden möchten)
In Justizvollzugsanstalten sind viele Menschen mit Alphabetisierungs- und Grundbildungsbedarf. Sie benötigen alternativ zu Ausbildungen und Jobs ein passendes Lernangebot, um im Sinne der Resozialisierung die Zeit in Haft sinnvoll zu nutzen. Wir unterstützen die Alphabetisierung und Grundbildung im Strafvollzug und knüpfen hiermit an unser Projekt RAUS an (Resozialisierung durch Alphabetisierung und Übergangsmanagement für Straffällige), das 2012-2015 vom BMBF gefördert wurde und geeignete Maßnahmen erprobt hat. Das konkrete Ziel unseres Einsatzes ist es, die Schriftkompetenz der Inhaftierten zu verbessern, indem wir Lernangebote zu schaffen und durch flankierende Maßnahmen wie Sensibilisierungsschulungen, Beratung und Vernetzung des Personals die Möglichkeiten zum Lesen- und Schreibenlernen im Straf- und Maßregelvollzug fördern.

In unseren aktuellen und früheren Projekten, die zumeist vom BMBF gefördert werden, enstehen nützliche Services und Angebote, die Bildungsträger und Lehrende unterstützen. Zudem betreiben wir bundesweit Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit. Wir sprechen erwachsene Menschen mit Lese- und Schreibschwierigkeiten auf allen Kanälen – medial, digital sowie persönlich aufsuchend – an und entwickeln Zugäng, um Menschen mit Lese- und Schreibdefiziten in Lernangebote zu vermitteln.

Verschaffen Sie sich einen Eindruck von unseren aktuellen Projekten:

ALFA-Bot
ALFA-Media mit seiner Kampagne iCHANCE
ALFA-Mobil

Kommen Sie gern auf uns zu, wenn Sie Idee für ein Spendenprojekt haben, das Sie hier noch nicht wiederfinden.

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Der Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung ist als gemeinnützig anerkannt. Er ist nach dem Körperschaftssteuerbescheid vom 07.10.2022 des Finanzamts Münster-Innenstadt, StNr. 337/5978/1071 nach § 5 Abs.1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.