Kurzentschlossene können sich noch bis Mittwoch, den 23. März verbindlich für die neue Online-Fortbildung „Beratung und Lernberatung in Alphabetisierung und Grundbildung“ anmelden.

Um Lehrende, Lernbegleitungen und Beratende im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung in der Beratung weiterzuqualifizieren, bietet der Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e.V. nun eine neue Online-Fortbildung im Bereich Beratung und Lernberatung an. In vier Modulen (à acht Unterrichtseinheiten, je freitags und samstags, insgesamt 40 Unterrichtseinheiten) lernt man die folgenden Grundlagen und wendet Beratung praktisch an:

Modul 1) Theoretische Grundlagen von Beratung und Lernberatung

Modul 2) Beratungsmethoden und Beratungstechniken

Modul 3) (Selbst-)Diagnostik und Portfolio-Arbeit

Modul 4) Beratung in der Grundbildung (Praxis)

Die fachlichen Inhalte wurden bereits im Projekt Alphalernberatung (AWO Bielefeld und Universität Münster) erprobt. Der Dozent der Weiterbildung, Dr. Alexis Feldmeier García, hat das Fortbildungskonzept auf das Onlineformat hin überarbeitet und inhaltlich ergänzt.

Die Online-Fortbildung findet in vier Modulen an acht Terminen zwischen März und Juni 2022 statt. Der Umfang beläuft sich auf 40 UE (32 UE Online-Präsenz und 8 UE Reflexion und Portfolioarbeit online einzeln/in Gruppe). Die Fortbildung schließt bei vollständiger Teilnahme und schriftlicher Abgabe der Übungsaufgaben mit einem Zertifikat ab. Sie können sich ab sofort per E-Mail anmelden: bundesverband@alphabetisierung.de.

Stipendienverlosung

Für die Online-Fortbildung verlosen wir unter allen Anmeldungen fünf Stipendien à 100 Euro. Diese Fortbildungsförderung wird ermöglicht von unserem Sponsor, dem Ernst Klett Verlag (Ernst Klett AG). Mit einem Stipendium reduzieren sich die Fortbildungskosten um 100 Euro (auf 200 Euro für Mitglieder und 300 Euro auf Nicht-Nichtmitglieder des BVAG). Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, dass Sie an der Verlosung teilnehmen möchten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden bis zum 18. März 2022 benachrichtigt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Mehrgenerationenhäusern mit Sonderschwerpunkt können die Gebühren über die Förderung im Sonderschwerpunkt abrechnen.

Weitere Informationen zu den Terminen, der Anmeldung und den Kosten erhalten Sie hier.

Text: Nicole Pöppel