Institutionen, Behörden, Ärzte etc.

Sie haben beruflich mit einer Person (Kund:innen, Klient:in, Patient:in o.ä.) zu tun, von der Sie vermuten, dass diese Schwierigkeiten mit dem Lesen und Schreiben hat? Sie würden das sensible Thema gerne ansprechen, wissen aber nicht, wie? Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie gesammelt – von der Definition bis hin zu Hilfsangeboten.

Erwachsene, die nicht richtig lesen und schreiben können, stoßen im Alltag an Grenzen. Totaler Analphabetismus ist in Deutschland selten. Vielmehr geht es um die Tatsache, dass viele Menschen zu geringe Kenntnisse für die gesellschaftlichen Anforderungen haben. Man spricht von geringer Literalität (früher: Funktionaler Analphabetismus).

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Auf den ersten Blick ist es gar nicht so einfach, Menschen zu erkennen, die nicht richtig lesen und schreiben können. Die meisten Betroffenen können einfache Sachen lesen oder schreiben. Darüber hinaus, versuchen sie, ihre Schwierigkeiten zu kompensieren und nicht zu zeigen. Es gibt bestimmte Handlungsmuster, die darauf hindeuten, dass jemand Schwierigkeiten mit dem Lesen und Schreiben haben könnte.

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Sie vermuten, dass eine Kundin, ein Klient oder eine Patientin, mit der Sie beruflich zu tun haben, von Funktionalem Analphabetismus betroffen ist? Dann sollten Sie diese darauf ansprechen. Für die wertschätzende Ansprache gilt es, einige grundlegende Tipps zu beachten.

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Sie glauben, dass eine Kundin, ein Klient oder eine Patientin große Schwierigkeiten mit dem Lesen und Schreiben hat?

  • Sie möchten sie oder ihn darauf ansprechen? Sie wissen aber nicht, wie?
  • Sie möchten ihr oder ihm gerne helfen? Sie wissen aber nicht, wie?

Dann rufen Sie das ALFA-Telefon an. Das ALFA-Telefon berät Sie bei allen Fragen rund um dieses Thema.

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Wenn Sie einer Kundin, einem Klienten oder einer Patientin mit Funktionalem Analphabetismus helfen möchten, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten und Angebote zur Verfügung.

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Die Finanzierung von Hilfsangeboten ist in Einzelfällen möglich. Um eine mögliche Förderberechtigung zu klären, lohnt ein Blick auf die diesbezügliche Rechtslage.

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